Brandbegehungen bei Neubauten von unseren Experten in Salzburg

Von der Sicherheitsbeleuchtung bis zum Brandschutzabschluss

Um die Sicherheit der Hausbewohner oder Betriebsmitarbeiter zu gewährleisten, müssen beim Neubau von Gebäuden die korrekte Anzahl an Feuerlöschern beachtet werden. Unsere Brandbegehungen in Salzburg dienen dazu, die Einhaltung dieser baulichen Vorschriften sicherzustellen.

Brandbegehungen bei Neubauten

Unsere zertifizierten Fachkräfte kontrollieren Ihren Neubau hinsichtlich der korrekten Anzahl an Feuerlöschern. Überprüft werden die Anzahl der Löschgeräte sowie die Brandschutzausstattung. Gerne beraten wir Sie persönlich zu Fragen zum Thema Brandschutz.

Kontaktieren Sie uns

Zertifizierte Kontrollen

Alle unsere Mitarbeiter verfügen über eine Zertifizierung zur Durchführung der Brandbegehungen für Ihren Neubau in Salzburg. Das Ergebnis wird in einem Prüfprotokoll festgehalten, wobei allfällige Mängel so schnell wie möglich behoben werden sollten. Gerne informieren wir Sie umfassend über alle damit in Verbindung stehenden Fragen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin für eine Begehung.

Kontaktieren Sie uns

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.